Schnelle Lösung, geringes Risiko

Individueller Personalbedarf

Arbeitnehmerüberlassung

Die Planung des Personalbedarfs ist nicht immer einfach. Viele unserer Kunden produzieren je nach Auftragslage oder wickeln ihr Tagesgeschäft unter hohen Flexibilitätsanforderungen ab. Hinzu kommen ungeplante Ausfälle von Mitarbeitern – teilweise für längere Zeiträume – oder ein potenzieller Mitarbeiter soll erst einmal ausgiebig getestet werden, bevor er fest eingestellt wird. Für diese Fälle bietet die Arbeitnehmerüberlassung eine attraktive Alternative. 

Personalauswahl

In Abstimmung mit Ihnen wählen wir, entsprechend Ihrer offener Vakanzen oder anhand des mit Ihnen besprochenen Anforderungsprofils, geeignetes Personal aus. Im Anschluss an diese Vorauswahl haben Sie die Möglichkeit, den Kandidaten in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen und seine Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen eines Probetages zu testen.

Personaleinsatz

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein geeignetes Mittel, um den kurz- oder langfristigen Personalbedarf mit geringem Risiko abzudecken. Der Einsatz unserer Mitarbeiter in Ihren Unternehmen kann dabei auf drei Arten enden:

  • Die vereinbarte Überlassungszeit ist abgelaufen.
  • Sie kündigen die Überlassung, was jederzeit möglich ist.
  • Unser Mitarbeiter wird in Ihren festen Personalstamm übernommen.

Vorteile

  • Sie tragen ein geringes Risiko und zahlen lediglich die Produktivzeit der überlassenen Kräfte.
  • Die Personalkosten für Urlaub oder Krankheit der überlassenen Mitarbeiter liegen allein in unserem Verantwortungsbereich.
  • Falls der Kandidat Ihren Anforderungen nicht entspricht oder der Personalbedarf sich verringert, können Sie die Überlassung jederzeit kündigen.
  • Bei weiterem Bedarf können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam einen passenden Ersatz finden.

Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung

Ende 2016 verabschiedete der Gesetzgeber eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das einige Sachverhalte in der Personaldienstleistungsbranche für Kunden, Mitarbeiter und die Unternehmen selbst grundlegend veränderte. Die beiden entscheidendsten Grundsätze bilden dabei die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie das Equal-Pay-Prinzip. Dieses beinhaltet, dass ein im Kundenunternehmen eingesetzter Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung hat wie ein festangestellter Mitarbeiter, der dieselbe Tätigkeit ausübt.

Sind Sie ein Unternehmen, welches einem Branchenzuschlagstarifvertrag unterliegt (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Chemische Industrie, Kunststoff verarbeitende Industrie, etc.)? In diesem Fall greift der Equal-Pay-Grundsatz erst ab dem 15. Monat. Wenn Sie einer anderen Branche angehören, die keinem Tarifvertrag unterliegt, hat ein bei Ihnen im Unternehmen eingesetzter Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten Anspruch auf Equal Pay.